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BGH, 28.09.1959 - III ZR 89/58 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ...
- BGH, 23.03.1971 - VI ZR 177/69
Notarhaftung gegenüber Organen einer juristischen Person
Die Belehrungspflicht des Beklagten würde nur dann entfallen sein, wenn er mit Sicherheit hätte annehmen können, daß die Kläger die sich für die Genossenschaft ergebenden Gefahren erkannt hatten und dennoch auf dem Abschluß dieses bestimmten Vertrages beharrten (Urteil des Bundesgerichtshofes vom 28. September 1959 - III ZR 89/58 - VersR 1960, 33, 34 mit weiteren Nachweisen).